Wir beschäftigen uns mit Erbrecht und Vermögensnachfolge. Aber warum sollten Sie sich damit beschäftigen und qualifizierten Rat einholen?
Normalerweise würden Sie jetzt Ausführungen über die Vorzüge unserer Kanzlei und die überragenden Fähigkeiten der Berufsträger, deren juristische Kompetenz und Fähigkeit zum unternehmerischen Denken lesen.
Wir denken, dies ist der falsche Ansatz. Zunächst sollten Sie die erste Frage für sich beantworten, und dazu bedarf es keiner anwaltlichen Beratung, sondern einer inneren Überzeugung.
Das Erbrecht und viele damit in Zusammenhang stehenden Fragen sind so bunt und vielfältig, dass sich grundsätzlich eine allgemeine Aussage, wie etwa "man muss ein Testament machen", verbietet. Man kann allerdings für bestimmte Lebenssituationen sagen, dass erbrechtliche Regelungen sich geradezu aufdrängen, und das häufig in Fällen, die man selbst in der Form nicht unbedingt so erkennt.
Es gibt berühmte Beispiele, die zeigen, was schief laufen kann bzw. in denen erbrechtliche Verfügungen erstellt werden, die genau zu dem gegenteiligen Ergebnis dessen führen, was man erreichen will.
Hierzu ein kleines Beispiel:
Ein Gesellschafter eines sehr bekannten deutschen mittelständischen Unternehmens ist verheiratet und hat ein Kind. Es kommt zur Scheidung. Der Gesellschafter fragt seinen Rechtsanwalt, ob er sein Testament ändern müsse, um zu gewährleisten, dass die ungeliebte Exfrau im Falle seines Todes auch nichts erhalte. Dieser beruhigt ihn dahingehend, dass bereits nach der gesetzlichen Erbfolge allein sein Kind alles erben werde und dies auch entsprechende testamentarisch bereits festgelegt sei.
Beruhigt fährt unser erfolgreicher und nunmehr entspannter Gesellschafter zusammen mit seinem Sohn in den Urlaub. Auf dem Weg dorthin verunglücken beide bei einem Verkehrsunfall, der Vater stirbt noch an der Unfallstelle, der Sohn wenige Tage später im Krankenhaus. Der Sohn, kinderlos, hatte zum Todeszeitpunkt kein Testament errichtet.
Die Beantwortung der Frage, wer denn nun Erbe des umfänglichen Vermögens des Gesellschafters ist, wird wenig überraschen: Die ungeliebte Exfrau…